- Banderole
- Ban|de|ro|le 〈f. 19〉1. Papierstreifen, mit dem steuerpflichtige Waren versehen werden (insbes. Tabakwaren)2. Spruchband[frz., „Wimpel, Streifband“ <ital. banderuola; zu bandiera „Fahne“; → Banner2]
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Ban|de|ro|le, die; -, -n [frz. banderole < ital. banderuola, Vkl. von: bandiera = Banner, aus dem Germ., vgl. ↑ Banner]:1. [Klebe]band [aus Papier], bes. an abgabepflichtigen Waren, das ein Steuerzeichen trägt:die B. von der Zigarettenschachtel lösen.* * *
Banderole1) im Mittelalter ein langes, schmales Lanzenfähnchen, oft Feldzeichen kleinerer Truppenteile; seit dem 18. Jahrhundert Schnur mit Quasten an der Signaltrompete, auch Band oder Schnur mit Quasten an Truppenfahnen.2) Finanzwissenschaft: Steuerzeichen in Form eines Papierbandes (Steuerband, Bandrolle). Die Banderolensteuer (Streifen-, Zeichensteuer) ist eine Verbrauchsteuer auf verpackte Konsumgüter, z. B. auf Tabakwaren (Tabaksteuer). Die Steuer wird vom Hersteller abgeführt, die Ware mit der Steuerbanderole versehen.3) Kunst: Spruchband.* * *
Ban|de|ro|le, die; -, -n [frz. banderole < ital. banderuola, Vkl. von: bandiera = Banner, aus dem Germ., vgl. ↑Banner]: 1. [papierenes] Klebe- od. Verschlussband, bes. an abgabepflichtigen Waren, das ein Steuerzeichen trägt: die B. von der Zigarettenschachtel lösen; Sie ... nahm von den Geldpäckchen eines weg, auf dessen B. „10 000 Mark“ stand (Prodöhl, Tod 61). 2. ↑Spruchband (2).
Universal-Lexikon. 2012.